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Information zur Rasterfahndung

Die zweite Runde

Auf Antrag des LKA hat das Amtsgericht Tiergarten am 17.10.01 eine erneute Rasterfahndung angeordnet. Danach werden die Daten folgender Personengruppe herausverlangt:

"-männlich,
-Geburtsdatum zwischen 01.01.1960 und 01.01.1983, vermutlich islamische Zugehörigkeit; davon ist insbesondere auzugehen, wenn der Geburtsort der Person in einem Land in der als Anlage 1 beigefügten Länderlist (nicht abschließend) liegt".

Zusätzlich werden Personen erfasst diese eines oder mehrere der folgenden Kriterien aufweisen:

"-vermutlich legaler Aufenthaltsstatus in Deutschland
- Student/ehemaliger Student
-Mehrsprachigkeit
-Flugausbildung
-Nutzung von Flugsimulatoren"

In der Länderliste werden folgende Staaten ausgeführt:

[Hier spare ich mir, an die rassistische Rasterfahndung teilzunehmen, indem ich die Länderliste hier veröffentlichen. Es sind insgesamt 28. Länder, ist offen für neue Länder und umfasst auch "Staatenlose" und "ungeklärt".]

Dieser Beschluß ist so zu verstehen, daß allein die Herkunft aus einem der oben aufgeführten Länder ausreicht, um eine muslimische Religionszugehörigkeit vermuten bzw. unterstellen zu dürfen. Daher sind die Daten der StudentInnen aus diesen Herkunftsländern ohne Einschränkung übermittelt worden. Die Daten sind am 15. November 2001 übergeben worden. Am selben Tag lehnte das Verwaltungsgericht eine Klage des RefRats auf einstweilige Anordnung gegen den Beschluß des Amtsgerichts Tiergarten ab.

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